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Der Ausschluss meiner Person aus dem DKFB wurde vom Amtsgericht Heilbronn durch Urteilsverkündung am 29.04.2008 für nichtig erklärt!
Aktenzeichen: 15 C 403 / 08
Auszüge aus dem Urteil und der Urteilsbegründung:
das Amtsgericht Heilbronn hat für Recht erkannt:
“Es wird festgestellt, dass der Beschluss des Beklagten (DKFB), vom 21.12.2007, durch welchen die Klägerin (l. Mega Graner) aus dem beklagten Verein ausgeschlossen wurde, nichtig ist.”
“Der Ausschluss der Klägerin aus dem beklagten Verein vom 21.12.2007 ist rechtsunwirksam. Die Frage der formellen Rechtswirksamkeit kann dahingestellt bleiben, da der Beschluss mangels Ausschlussgrund materiell unwirksam ist. Denn der Beklagte hat zum Ausschlussgrund nicht hinreichend substantiiert vorgetragen, sondern lediglich die gemäß Satzung vorgegebenen Ausschlussgründe wiederholt und pauschal behauptet, die Klägerin habe den Vorstand massiv angegriffen. Hieraus ergibt sich jedoch nicht einmal ansatzweise, weswegen die Klägerin konkret ausgeschlossen wurde. Zur weiteren Begründung hat der Beklagte auf eine Reihe von Beiträgen im Forum der Internetseite des Beklagten Bezug genommen. Diese Bezugnahme genügt jedoch nicht. Zwar ist eine Bezugnahme auf Anlagen generell zur Ergänzung des Vortrages möglich, allerdings muß der Schriftsatz aus sich heraus verständlich sein. Dem Gericht kann nicht zugemutet werden, sich das “Passende” aus umfangreichen Anlagen selbst herauszusuchen (Zöller-Greger, ZPO, § 130 Rn. 2 m. w. N.). Auch auf die Aufforderung des Gerichts mit Terminsverfügung vom 26.03.2008 (Bl. 101 d. A. ) zur Mitteilung des Ausschlussgrundes erfolgte von Seiten des Beklagten kein näherer Vortrag. Mangels Ausschlussgrund ist der Beschluss daher nichtig; dem entsprechenden Feststellungsantrag war stattzugeben.”
Vom 21.12.2007 bis Ende April stand dieser falsche und grob fahrlässig erlassene Ausschluss auf der Startseite der Homepage des DKFB, was mir immensen Schaden bereitete in Bezug auf meine Französische Bulldoggenzucht “de la Rose Croix”.
Ein Vereinsausschluss ist die härteste Strafe, die ein Verein aussprechen kann, deshalb ist bei einem einzuleitenden Ausschlussverfahren vom Vorstand größte Gewissenhaftigkeit verlangt, davon konnte bei diesem “Verfahren” nun wirklich nicht die Rede sein, wenn nicht einmal der Ausschlussgrund formuliert werden kann. Nur weil einem die Nase nicht passt oder Meinungsverschiedenheiten vorliegen, kann man ein Vereinsmitglied noch lange nicht ausschließen. Daher, und ich kann es nur noch einmal wiederholen, ist dieser Ausschluss grob fahrlässig ergangen, wodurch mir und natürlich auch dem DKFB selbst immenser Schaden entstanden ist, es sollte überlegt werden, ob aus diesem Grund nicht gegen den Vorstand selbst ein Vereinsstrafverfahren einzuleiten ist, denn diese Vorgehensweise sehe ich wirklich als vereinsschädigend an.
Der neuerliche Ausschluss, der auch widerum auf der Startseite des DKFB steht, ist ebenfalls nur eine Farce und zielt nur darauf ab, meinen Ruf als Züchterin weiter zu schädigen.
Der Beschluss erging am 26.04.2008 auf der Jahreshauptversammlung des DKFB. Zu diesem Zeitpunkt war ich bereits ausgeschlossen und der Zwingerschutz war mir entzogen, somit konnte ich auch gegen keine Zuchtordnung des DKFB verstossen. Ich bin seit 25. Februar 2008 Mitglied im Verein Deutscher Hundezüchter (RVD/UCI) und werde nach der dort geltenden Zuchtordnung Französische Bulldoggen züchten.
Gegen ein bereits ausgeschlossenes Mitglied kann ja wohl kein erneuter Ausschluss verhängt werden, das Ganze bekommt langsam schon groteske Züge.
Auch gegen diesen Ausschluss werde ich gerichtlich vorgehen, außerdem wird der Vorstand in den nächsten Tagen vorsorglich meine ordentliche Kündigung erhalten, um der Vorstandschaft des DKFB weitere klägliche Ausschlussversuche zu ersparen.
Lucia Mega Graner
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